Rundfunkbeitrag 2026 — Wer befreit ist und wie du legal sparst

Der Rundfunkbeitrag liegt seit Januar 2025 bei 18,36 € pro Monat (220,32 € pro Jahr) — und steigt 2027 voraussichtlich auf 20,15 €. Pro Wohnung wird einmal gezahlt, egal wie viele Personen dort leben. Doch zahlreiche Gruppen sind komplett befreit oder zahlen reduzierten Beitrag — und niemand klärt einen aktiv auf.

Wer ist 2026 komplett vom Rundfunkbeitrag befreit?

Komplett befreit (0 €/Monat) sind:

  • Empfänger von Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
  • Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII
  • BAföG-Empfänger (auch Meister-BAföG/AFBG)
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerber mit Leistungen nach AsylbLG
  • Personen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis

Die Befreiung muss aktiv beantragt werden beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie wirkt rückwirkend auf den 1. Tag des Folgemonats nach Antragstellung.

Wer zahlt reduzierten Beitrag (6,12 €/Monat)?

Reduziert (6,12 €/Monat = 73,44 €/Jahr) zahlen Menschen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis sowie blinde oder hörgeschädigte Personen ohne Befreiungsanspruch.

Was ist mit Studenten ohne BAföG?

Studenten ohne BAföG müssen zahlen. Trick: Wer in einer WG wohnt, zahlt pro Wohnung nur einen Beitrag — Mitbewohner können sich abmelden. Die anderen Bewohner schicken eine formlose Abmeldung an den Beitragsservice mit Verweis auf die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners.

Beispielrechnung Befreiung

Eine Familie mit Bürgergeld-Bezug, die nicht die Befreiung beantragt, zahlt 220 € pro Jahr unnötig. Über 5 Jahre Bürgergeld-Bezug: 1.100 € verschenkt. Antrag dauert 10 Minuten online unter rundfunkbeitrag.de.

Häufige Fragen

Muss ich pro Person oder pro Wohnung zahlen?

Pro Wohnung — nicht pro Person. In einer WG zahlt nur eine Person, die anderen melden sich beim Beitragsservice ab.

Wie beantrage ich die Befreiung?

Online unter rundfunkbeitrag.de oder per Post. Beleg über Bürgergeld/BAföG/Sozialhilfe beilegen. Bearbeitung dauert 4–8 Wochen.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Mahngebühren, Vollstreckungsbescheide, Gehaltspfändung. Aktiv abmelden oder Befreiung beantragen — niemals einfach ignorieren.

Kann ich rückwirkend befreien lassen?

Nur bis maximal 3 Jahre rückwirkend, ab dem 1. Tag des Folgemonats des Beleg-Beginns.


Weiterlesen